Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wice für das Überlassen der Software Wice CRM für die Nutzung über das Internet

1 . Allgemeines / Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir für die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an der Software „Wice CRM“ (im Folgenden „Wice“) über das Internet als Auftragnehmer, Verkäufer, Lieferant oder in einer anderen Art und Weise (im Folgenden gemeinschaftlich „Provider“) auftreten.
b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Provider ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss / Besondere Bestimmungen
a) Angebote des Providers sind freibleibend. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch den Provider als Fix-Termin bestätigt wurden. Mit seiner Bestellung bzw. seinem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen.
b) Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen, ist der Provider berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot gem. § 147 Abs. 2 BGB anzunehmen. Die Annahme kann auch durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.

3. Bereitstellung von Wice und Speicherplatz für Anwendungsdaten
a) Der Provider hält ab dem Beginn des Vertrages auf einem von ihm betriebenen Server die Software Wice in der jeweils von ihm freigegebenen Version sowie Speicherplatz zum Ablegen der Anwendungsdaten des Kunden zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Servers zu seiner alleinigen Nutzung, sondern der Provider kann bei Trennung der Datenbestände im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Servers, diesen einer Vielzahl von Kunden gleichzeitig zur Nutzung überlassen.
b) Der Provider übermittelt dem Kunden für den von ihm bei der Erstbestellung bestellten Erstbenutzer Benutzernamen und Benutzerpasswort. Das Kennwort ist vom Kunden unverzüglich in ein nur ihm bekanntes Kennwort zu ändern. Nach der Erstbestellung kann der Kunde weitere Benutzer selbst kostenpflichtig anlegen.
c) Die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
d) Der Kunde benötigt für den Zugriff auf Wice eine lnternetverbindung sowie einen aktuellen Browser der Typen Firefox, Safari, Chrome oder Internet Explorer.
e) Für Kunden, die ausschließlich einen kostenlosen Mandanten im Rahmen des Wice-Freemium-Modells nutzen, ist der Speicherplatz auf 1 GB beschränkt.

4. Verfügbarkeit von Wice und Zugriff auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
a) Der Provider schuldet eine Verfügbarkeit von Wice und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet des Rechenzentrums, in dem die Server bereitgehalten werden) von 99 % je Vertragsjahr. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
b) Die Anwendung und / oder die Anwendungsdaten sind nicht verfügbar bei
(aa) Störungen an von nicht vom Provider oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets;
(bb) Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Provider oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;
(cc) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des Servers und / oder der Anwendung zu nutzungsarmen Zeiten Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen.

5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
a) Kommt der Provider den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
b) Gerät der Provider mit der betriebsfähigen erstmaligen Bereitstellung von Wice in Verzug, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vorn Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Wice erstmalig zur Verfügung stellt.
c) Kommt der Provider nach betriebsfähiger Bereitstellung von Wice und / oder der Anwendungsdaten den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach und ist die in Ziffer 4 vereinbarte Verfügbarkeit für das Vertragsjahr unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und / oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat der Provider diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen.
d) lst eine Nutzung von Wice und / oder der Anwendungsdaten gem. lit c) nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen, nachdem der Provider vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
e) Der Provider hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Provider nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass der Provider anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

6. Nutzungsrechte des Kunden an Wice, Rechte des Providers bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
a) Der Kunde erhält an Wice einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte.
b) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung von Wice unter Verwendung der Benutzerkennungen und / oder Passwörter des Kunden durch Unbefugte zu verhindern. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und / oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
c) Im Fall eines Missbrauchs der ihm überlassenen Benutzerkennungen und / oder Passwörter trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat.
d) Der Kunde haftet dafür, dass Wice nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet.
e) Der Kunde wird die Möglichkeit von Wice zum Versand von Emails, Fax oder Post nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nutzen und insb. keine sog. SPAM-Email-Nachrichten versenden. Ein Verstoß hiergegen gilt als wichtige Vertragsverletzung, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
f) Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern es dem Provider zumutbar ist, hat er den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern.
g) Verstößt der Kunde gegen vorstehenden Absatz g) ist der Provider berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten unverzüglich zu löschen.
h) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
i) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen.

7. Entgelt
a) Die vereinbarte Vergütung fällt für jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit ab betriebsfähiger Bereitstellung an (jeweils Tag des Kalendermonats der Bereitstellung). Sie wird mit Bereitstellung der Anwendung und sodann am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Vertragsmonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die für kommende Zeiträume gezahlte Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
b) Der Provider ist berechtigt, die Vergütung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Kalendermonaten zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches binnen vier Wochen nach Zugang der Information über die Preiserhöhung auszuüben ist. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Provider den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen..

8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
a) nicht in Programme, die von dem Provider betrieben werden, außerhalb der gewöhnlichen Nutzung einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des. Providers unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
b) den Provider von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Wice durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Wice verbunden sind;
c) seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;
d) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung von Wice personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
e) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
f) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an Wice, dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Provider infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

9. Haftung und Haftungsgrenzen
a) Die Parteien halten einander bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
b) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentlich gelten solche Pflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann und welche gerade der Erreichung der Ziele dieses Vertrages dienen. Insoweit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
c) Sofern der Kunde Unternehmer i.S.V. § 14 BGB ist, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel im Übrigen ausgeschlossen.
d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Datensicherheit, Datenschutz
Die Parteien schließen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag für die vom Provider zu erbringenden Leistungen.

11. Laufzeit, Kündigung
a) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der bei der Bestellung vereinbarten Mindestlaufzeit in Schrift- oder Textform mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden. Dabei ist auch eine Teilkündigung für einzelne Nutzer möglich.
c) Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug ist. Der Provider kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
d) Bei Kunden, die Wice ausschließlich mit einem Nutzer kostenlos über das Wice-Freemium-Modell nutzen, ist der Provider zu einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende berechtigt, wenn der Kunde den Mandanten länger als 6 Monate nicht mehr genutzt hat. Der Provider ist berechtigt, den Mandanten des Kunden nach vollzogener Kündigung mit allen Inhalten zu löschen. Der Provider ist berechtigt, dem Kunden jederzeit die mögliche Kündigung und Löschung aller Daten per E-Mail anzukündigen. Der Kunde muss für den Provider dazu über die bei der Registrierung hinterlegten Kontaktdaten erreichbar sein.

12. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Provider auf Anforderung des Kunden verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten diesem auf DVD-ROM in dem Datenformat von Wice zur Verfügung zu stellen. Ihm steht hierfür eine aufwandsabhängige Vergütung nach den jeweils aktuellen Stundensätzen des Providers zu.

13. Schlussbestimmungen
a) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
b) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
c) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
d) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des Providers zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

WICE GmbH
15.02.2016

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Die Antworten zu den häufigen Fragen gibt es bei

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