Eine gute Nachricht für Benutzer der WICE CRM-Groupware: Wenn Sie die integrierte Auftragsbearbeitung verwenden, reicht es in Zukunft, wenn Sie die Rechnung per E-Mail verschicken. Die EU hat hierfür die bisherige Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC angepasst. Damit sind elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso zu behandeln wie auf Papier ausgestellte.
Seit längerer Zeit wird in der EU-Kommission diskutiert, elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso zu behandeln wie auf Papier ausgestellte. Damit würde die seit 1. Januar 2002 als § 14 Abs. 3 Nr. 1 im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführte Vorschrift entfallen, elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren. Nun hat der EU-Ministerrat die Änderungen endgültig beschlossen. Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur beziehungsweise das EDIFACT-Verfahren nennt die neue Direktive nur noch beispielhaft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Direktive in nationales Recht umzusetzen.
Als Argument für das Signaturerfordernis bei digitalen Rechnungen wurde immer die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs angeführt. Andererseits mussten Rechnungen auf Papier noch nie unterschrieben werden. Die neue Regelung räumt den zuständigen Behörden nachwievor das Recht ein, auf online zugängliche Rechnungen zu Kontrollzwecken zuzugreifen.
Die WICE CRM-Groupware bietet eine komplette Auftragsbearbeitung. Aus der Artikeldatenbank lassen sich in einem Vorgang Chancen generieren. Diese können für Angebot, Lieferscheine, Auftragsbestätigung und eben auch für Rechnungen verwendet werden. Das System erzeugt dann ein PDF-Dokument. Dieses PDF wird im Vorgang automatisch abgespeichert und kann von dort aus an den Kunden weitergereicht werden. Neben dem Ausdruck oder über den automatischen Briefversand eben auch per E-Mail.