Die meisten Unternehmen werden es sicherlich schon wissen: Am 1. September endet die Übergangsfrist der Adressverwendung für Marketingzwecke. Die 2009 in Kraft getretene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubte es Unternehmen weiterhin Daten für Werbezwecke zu verwenden, die vor dem 1.9.2009 erhoben oder gespeichert worden sind. Ab dem 1.9. wird es aber nun Ernst. Unternehmen benötigen ab dann eine Einwilligung des Kunden darüber, dass er mit einer werblichen Verwendung und Speicherung seiner Daten einverstanden ist.
EU will Potenzial von Cloud Computing entfesseln
Die EU-Kommission sieht im Cloud Computing viel Potenzial für den europäischen Wirtschaftsstandort und will dieses heben. Hierfür wurde das Strategiepapier “Unleashing the potential of cloud computing in Europe” vorgestellt. Hiermit sollen die Bereiche benannt werden, in denen Handlungs- und Reformbedarf besteht. Aus Sicht der Europäischen Kommission besteht Reformbedarf in der unterschiedlichen Anwendung des Rechts und … Weiterlesen