Das neue Jahr bringt auch neue Bestimmungen mit sich. Kurz vor Weihnachten hat der Gesetzgeber noch schnell das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ reformiert.

Pyramiden oder Schneeballschlachten sind verboten. Kinder dürfen nicht mehr dazu animiert werden Ihre Eltern so lange zu nerven, bis diese kaufen. Einsperren bis Vertragsabschluss ist auch vorbei und was beworben wird muss auch da sein. Weitere Änderungen betreffen die Geschäftsanbahnung via Telefon, Fax oder E-Mail. Brieftauben gehen nach wie vor.

Am Ende des Gesetzestext gibt es nun auch einen 30 Punkte umfassenden Katalog. Dieser sollte auch Laien verständlich sein.

Das nächste Mal, wenn hier wieder einer der Druckerpatronenverkäufer mit unterdrückter Nummer anruft, werde ich ihn mal auf diese Liste hinweisen.

[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]