Die meisten Unternehmen werden es sicherlich schon wissen: Am 1. September endet die Übergangsfrist der Adressverwendung für Marketingzwecke. Die 2009 in Kraft getretene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubte es Unternehmen weiterhin Daten für Werbezwecke zu verwenden, die vor dem 1.9.2009 erhoben oder gespeichert worden sind. Ab dem 1.9. wird es aber nun Ernst. Unternehmen benötigen ab dann eine Einwilligung des Kunden darüber, dass er mit einer werblichen Verwendung und Speicherung seiner Daten einverstanden ist.